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Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

Pflegende Angehörige

KAB Unterkochen, Themenabend 16. April „Pflege geht jeden an“.

Sich frühzeitig, am besten vor eine Pflegesituation eintritt, über Hilfsangebote zu informieren war Ziel des Abends. Wie stellt man einen Antrag auf Pflegegeld, welche Beratungsstellen gibt es, wer entlastet, wenn ich an Grenzen komme? Vertieft wurde die Frage, warum es schwer fällt Hilfe anzunehmen und woher die Haltung kommt, alles erst Mal alleine schaffen zu wollen. Nachdenklich gemacht hat die Aussage einer pflegenden Angehörigen: „Lebensqualität wird neu definiert, es gilt nicht mehr die freie, unabhängige Lebensgestaltung, sondern das frei gewählte Ja zu einem gemeinsamen, mitunter anstrengenden, aufreibenden, jedoch trotz allem kostbaren Weg.“ Diskussionsstoff bot die politische Dimension. Wie solidarisch soll die Pflegeversicherung sein? Es ging um die Frage , ob auch aus Mieten und Aktiengewinnen Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet werden sollen, eine politische Forderung der KAB. Starke tragen die Schwachen mit, das sei eine Grundsatzfrage, für die es einen weiteren Themenabend brauche.

 

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Pflegende Angehörige am Ende ihrer Kräfte?

In Deutschland leben 4,1 Mio. pflegebedürftige Menschen. Rund 80% werden zu Hause von ihren Angehörigen allein oder mit Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder einer Tagesbetreuung versorgt. Tendenz steigend. Diese Zahlen veröffentlichte das Statistische Bundesamt Ende 2019.

Pflegebedürftige gibt es in allen Altersgruppen. Fast zwei Drittel der Personen, die eine oder mehrere Personen pflegen sind Frauen. Ein Drittel der häuslichen Pflege wird von Männern übernommen. Die Zahlen belegen auch, dass Pflegende seelisch und körperlich meist mehr belastet sind.

Manchmal fehlen Zeiten zur Erholung und Regeneration. Hier kann eine Vorsorge oder Rehabilitation Maßnahme nach § 111 eine gute Unterstützung bieten. Es gibt verschiedene Optionen.

So kann die Pflegeperson alleine an der Maßnahme teilnehmen. Der zu pflegende Angehörige wird in dieser Zeit von einer anderen Person zu Hause versorgt oder wird in einer Kurzzeitpflege untergebracht. Je nach Situation kann der zu Pflegende eventuell auch an einer eigenen Rehamaßnahme teilnehmen.  Für Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen gibt es auch das besondere Angebot von Kurzzeitwohnplätzen.

Eine andere Möglichkeit ist, dass die Pflegeperson den zu pflegenden Angehörigen mitnimmt. Manche Kurkliniken bieten unter bestimmten Voraussetzungen eine Mitversorgung des Angehörigen an. Oder der Pflegebedürftige wird in einer Kurzzeitpflege am Kurort oder in der Nähe untergebracht. Unter bestimmten Umständen ist auch eine eigene Reha-Maßnahme des Pflegebedürftigen in derselben Klinik oder am selben Ort möglich.

Da jede Pflegesituation individuell ist, braucht es auch eine individuelle Beratung.

Wir empfehlen eine rechtzeitige Abklärung mit einer Beratungsstelle, wie der genaue Ablauf ist und welche Unteralgen benötigt werden. Bei Fragen rund um Vorsorge und Reha Maßnahmen für Pflegende Angehörige können Sie sich gerne auch per Mail kurberatung-rv@blh.drs.de oder telefonisch unter 0751-210 40 bei uns melden. Wir sind eine anerkannte Beratungsstelle des Müttergenesungswerkes und sind auf die Beratungen für pflegende Angehörige spezialisiert.

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