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Diözesanverband Rottenburg-Stuttgart

ACA

Krankenhausreform nicht auf dem Rücken der Versicherten

(Köln, 22.03.2024) Mit einem Gesetz zur Verbesserung der stationären Versorgung beabsichtigt die
Bundesregierung eine tiefgreifende Reform der Kliniklandschaft. Zur Umsetzung ist ein Transformationsfonds
in Höhe von 50 Milliarden Euro geplant. Der ACA-Bundesvorstand kritisiert, dass die
Reform zur Hälfte aus Beitragsgeldern finanziert werden soll.
Mit dem geplanten Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz strebt Bundesgesundheitsminister
Lauterbach eine weitgehende Neuordnung der stationären Versorgung an. Im Kern gehört dazu
eine Bündelung von Kapazitäten, die zu einer Spezialisierung in großen Kliniken führt. Zugleich werden
kleinere Kliniken vor allem die Grundversorgung von Patient*innen absichern. Begrüßenswert ist
insbesondere die weitgehende Abkehr vom System der Fallpauschalen hin zu sogenannten Vorhaltepauschalen.
In der Folge soll es für Kliniken weniger attraktiv sein, Patient*innen nur aus Gründen
der Bettenbelegung aufzunehmen.
Kritisch sieht der ACA-Bundesvorstand die Finanzierung der geplanten Reform. Zur Gegenfinanzierung
soll ein Transformationsfonds mit einem Volumen von 50 Milliarden Euro eingerichtet werden.
Dieser erstreckt sich über einen Zeitraum von zehn Jahren. Gespeist werden soll er hälftig aus Mitteln
der Bundesländer und der gesetzlichen Krankenversicherung.
„Das System der dualen Krankenhausfinanzierung durch Krankenkassen und Bundesländer stößt angesichts
dieser weitreichenden Reform an seine Grenzen“, erklärt der ACA-Bundesvorsitzende Andreas
Luttmer-Bensmann. Neben den Bundesländern müsse der Bund seine Verpflichtung wahrnehmen
und die Hälfte der Kosten übernehmen. „Der Umbau des Krankenhaussystems ist eine gesamtgesellschaftliche
Aufgabe. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Beitragszahler*innen hier mit insgesamt
25 Milliarden Euro zusätzlich belastet werden.“ Dies verwundere auch deshalb, weil die Beiträge
zur gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich der Versorgung der Versicherten dienten.
Investitionskosten seien wie bisher von Seiten des Staates zu finanzieren.
„Dass die Bundesländer dies alleine kaum stemmen können, ist nachvollziehbar“, betont der stellvertretende
ACA-Bundesvorsitzende Hans-Jürgen Hopf. Deshalb müsse sich der Bund an der Finanzierung
der geplanten Krankenhausreform beteiligen.
Kathrin Zellner, stellvertretende ACA-Bundesvorsitzende, ergänzt: „Mit der vorgeschlagenen Finanzierungsweise
steuern wir auf stetig steigende Beitragssätze zu. Die letzte Anhebung des durchschnittlichen
Zusatzbeitrags liegt erst wenige Monate zurück.“ Man müsse davon abkommen, im Jahresturnus
die Beitragsbelastungen für Versicherte und Arbeitgeber zu erhöhen. Hier müsse Maß und
Mitte gewahrt werden.
Kontakt:
Alexander Suchomsky (ACA-Bundesgeschäftsführer)
Tel.: 0221 / 20701131, Email: alexander.suchomsky@kolping.de
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